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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2006 - 1 M 198/06   

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https://dejure.org/2006,25673
OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2006 - 1 M 198/06 (https://dejure.org/2006,25673)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.10.2006 - 1 M 198/06 (https://dejure.org/2006,25673)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Oktober 2006 - 1 M 198/06 (https://dejure.org/2006,25673)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    LSA-GO § 59 Abs. 3; ; LSA-GO § 40 Abs. 1; ; LSA-BG § 60 Abs. 1; ; LSA-BG § 109 Abs. 4; ; LSA-BG § 109 Abs. 5; ; LSA-BG § 122

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte für einen Beamten; Heilung eines Mangels der Gewährung rechtlichen Gehörs; Nichtigkeit der Ernennung eines Ehrenbeamten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 07.07.1998 - LVG 17/97

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Ausschlusses von Beamten und Angestellten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2006 - 1 M 198/06
    Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 7. Juli 1998 (Az.: LVG 17/97, NVwZ-RR 1999, 462) § 40 GO LSA in der hier maßgeblichen Fassung und insbesondere dessen Abs. 1 Nr. 1 lit. a) und b) für verfassungsgemäß erklärt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - 1 M 16/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines

    Wie sich aus § 39 Satz 2 BeamtStG ergibt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dem Verbotsverfahren ein auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zu folgen hat ( vgl. schon: OVG LSA, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - Az.: 1 M 198/06 - und Beschluss vom 22. Dezember 2009 - Az.: 1 M 87/09 -, jeweils veröffentlicht bei juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2009 - 1 M 87/09

    Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Wie sich aus §§ 60 Abs. 1 Satz 2 BG LSA , 39 Satz 2 BeamtStG ergibt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dem Verbotsverfahren ein auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zu folgen hat (vgl. schon: OVG LSA, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - Az.: 1 M 198/06 -, veröffentlicht bei [...]).
  • VG Cottbus, 24.08.2020 - 4 L 284/20

    Antrag des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen auf

    Wie sich aus § 39 Satz 2 BeamtStG ergibt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dem Verbotsverfahren ein auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zu folgen hat (vgl. schon: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 - 1 M 198/06 - sowie vom 23. Februar 2011 - 1 M 16/11 -, VG Potsdam, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 2 L 234/12 -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. April 2013 - OVG 4 S 25.13 -, juris).
  • OVG Sachsen, 05.09.2011 - 2 B 519/09

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, zwingende Gründe

    Wie sich aus § 39 Satz 2 BeamtStG ergibt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dem Verbotsverfahren ein auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zu folgen hat (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 20. Oktober 2006 - 1 M 198/06 - und v. 23. Februar 2011 - 1 M 16/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 14.02.2012 - 2 A 133/11

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Der Gesetzgeber geht mithin davon aus, dass dem Verbotsverfahren ein - wie hier - auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zu folgen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 20. Oktober 2006 - 1 M 198/06 - und vom 23. Februar 2011 - 1 M 16/11 -, beide juris).
  • VG Potsdam, 20.02.2013 - 2 L 234/12

    Recht der Landesbeamten

    OVG Bautzen, Beschluss vom 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris; OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 - 1 M 198/06 - und vom 23. Februar 2011 - 1 M 16/11 -, beide juris.
  • OVG Sachsen, 08.06.2012 - 2 B 520/09

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand,

    Der Gesetzgeber geht mithin davon aus, dass dem Verbotsverfahren ein - wie hier - auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren zu folgen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris; OVG LSA, Beschl. v. 20. Oktober 2006 - 1 M 198/06 - u. v. 23. Februar 2011 - 1 M 16/11 -, beide juris).
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